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BGB § 1687a Entscheidungsbefugnisse des nicht sorgeberechtigten Elternteils

BGB § 1687a Entscheidungsbefugnisse des nicht sorgeberechtigten Elternteils

[ Auszug: Für jeden Elternteil, der nicht Inhaber der elterlichen Sorge ist und bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder eines sonstigen Inha ... ]